Frederick Baackmann

Frederick Baackmann

Geschäftsführer

f.baackmann@bibhaus.de 02554 902 28-0
Christian Heine

Christian Heine

Immobilienberater

heine@bibhaus.de 02554 902 28-23

Sie kennen jemand, der sein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Grundstück verkaufen möchte?

Dann informieren Sie uns! Nach Ankauf durch uns erhalten Sie eine Tippgeber Provision in Höhe von 1.000 Euro!

1 Was ist eine Tippgeber- Provision?

Als regionaler Bauträger sind wir stets daran interessiert, zum Verkauf anstehende Häuser oder Grundstücke zu erwerben. Sollten Sie einen Eigentümer kennen, der seine Immobilie verkaufen möchte, teilen Sie uns dies mit (Telefonisch oder über Kontaktformular).

Benötigte Daten:

  • Name des Eigentümers
  • Adresse des betreffenden Grundstücks
  • Kontaktdaten des Eigentümers (E-Mail oder Telefon)

Wird das Objekt durch eine unserer Firmen ( Unternehmensverbund) erworben, zahlen wir Ihnen umgehend eine Provision in Höhe von 1.000 Euro!
Die ausgelobte Provision wird immer von der BIB Baackmann Immobilien und Bauträger GmbH gezahlt. (Sitz der Gesellschaft, Geschäftsführer, Handelsregister-und Steuernummer werden mit aufgenommen)
Die Zahlung erfolgt nur durch Überweisung.

2 Voraussetzungen für eine Tippgeber Provision

Um als Tippgeber nach einem erfolgreichen Ankauf die Provision zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden.

  • Gesuchte Objektlagen: Stadtgebiet Münster, Stadtgebiet Osnabrück, Kreis Steinfurt, Kreis Coesfeld und Teilbereiche des Kreises Warendorf
  • Das betreffende Objekt ist uns bisher nicht bekannt.
  • Die Immobilie darf nicht zur Zwangsversteigerung anstehen.
  • Das Objekt wird auch noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
  • Auch ein Maklerbüro darf noch nicht eingeschaltet sein.
  • Der Eigentümer muss einverstanden sein, dass Sie uns einen Tipp geben.
  • Der Tipp erfolgt nicht durch wettbewerbswidrige Maßnahmen, wie z.B. unaufgeforderte Anrufe, Täuschung oder Kaltakquise.
  • Privaten Tippgeber, die uns innerhalb der letzten 3 Jahre bereits mehr als 3 Tipps gegeben haben, erhalten für einen neuen Tipp keine Provision. (evtl. gewerbsmäßiges Handeln)
3 Zusätzliche Hinweise/Steuerrechtliche Hinweisen
  • Ein privater Tippgeber muss die Tippgeber Provision als sonstige Einkünfte gem. §22 Abs.3 EstG versteuern, sofern eine Provision von über 256 Euro pro Jahr erzielt wird.
  • Falls ein Tippgeber regelmäßig handelt, kann die Tippgeber Provision umsatzsteuerpflichtig werden.
  • Bei einer Umsatzsteuerpflicht müssen Sie uns darauf hinweisen!
  • Die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Eigentümers muss zulässig sein.

Sollten Sie weitere Fragen zur Tippgeber Provision haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihren Tipp!

Frederick Baackmann

Frederick Baackmann

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f.baackmann@bibhaus.de 02554 902 28-0
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